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   BVerwG, 27.03.1996 - 2 B 43.96   

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BVerwG, 27.03.1996 - 2 B 43.96 (https://dejure.org/1996,12921)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1996 - 2 B 43.96 (https://dejure.org/1996,12921)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1996 - 2 B 43.96 (https://dejure.org/1996,12921)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache mit grundsätzlicher Bedeutung - Vereinbarkeit der Möglichkeit des Ausschlusses oder der Einschränkung der Beihilfefähigkeit einer wissenschaftlich anerkannten Behandlung mit höherrangigem Recht - Bestimmung der Art der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1996 - 2 B 43.96
    Das von der Beschwerde angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92 - (BGHZ 123, 83) betrifft hier nicht einschlägige Fragen des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen, übrigens zudem eine unmittelbar geltende Ausschlußklausel ohne die hier vorgesehene und erfolgte Konkretisierung.
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1996 - 2 B 43.96
    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - (NJW 1996, 801) aus dort näher dargelegten Gründen die genannte Ausschlußmöglichkeit als rechtmäßig, insbesondere mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn vereinbar, gebilligt.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1996 - 2 B 43.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1996 - 2 B 43.96
    Dies kann dann der Fall sein, wenn das vorliegende Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1996 - 2 B 43.96
    Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorhandener Gutachten für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1996 - 2 B 43.96
    Dies kann dann der Fall sein, wenn das vorliegende Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1996 - 2 B 43.96
    Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorhandener Gutachten für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1996 - 2 B 43.96
    Dies kann dann der Fall sein, wenn das vorliegende Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1996 - 2 B 43.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 15.02.1996 - 2 B 7.96

    Ausschluss beziehungsweise Einschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1996 - 2 B 43.96
    Die Ausführungen der Beschwerde geben keinen Anlaß, diese Auffassung erneut in Zweifel zu ziehen (vgl. auch die beiden zwischen den gleichen Beteiligten ergangenen Beschlüsse des Senats vom 31. Januar 1996 - BVerwG 2 B 6.96 - und vom 15. Februar 1996 - BVerwG 2 B 7.96 -).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 2 B 6.96

    Ausschluss beziehungsweise Einschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen

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